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21.06.2002 - Badische Zeitung

Windkraft als Ausnahme - Naturpark Südschwarzwald gibt der Erhaltung des Landschaftsbildes die oberste Priorität

Windkraftanlagen wird es im Südschwarzwald auch in Zukunft nicht viele geben. Denn dem Schutz des Landschaftsbildes gilt in dieser Region der absolute Vorrang. Der Gesamtvorstand des Vereins Naturpark Südschwarzwald, zu dem sich Landkreise, Kommunen und Verbände zusammengeschlossen haben, hat sich jetzt darauf verständigt, die Landschaft "vor einer technischen Überformung" durch Windrotoren zu schützen.
Den Vorwurf, für den Naturpark liege damit ein "Anti-Windpapier" vor, wie es Windkraftbefürworter behaupten, will der Vorsitzende des Naturparkvereins, der Waldshuter Landrat Bernhard Wütz, nicht gelten lassen. Doch aus den neuen Grundsätzen geht klar hervor, dass die Nutzung der Windenergie eher den Ausnahmefall unter den sonstigen regenerativen Energiearten darstellen soll - sieht man von so genannten vorbelasteten Standorten ab, an denen schon in der Vergangenheit technische Installationen aufgebaut worden sind.
In den Grundsätzen nimmt dementsprechend die Bedeutung der "sensiblen Landschaft" des Südschwarzwalds eine große Rolle ein. Er sei "eines der wenigen Gebiete in Deutschland, deren landschaftliche Geschlossenheit in ihrem besonderen und einzigartigen Reiz erhalten" geblieben sei. Darum müssten insbesondere die markanten Gipfel - Feldberg, Belchen, Schauinsland, Kandel - von Windkraftanlagen frei bleiben. Insgesamt sollen Rotoren nur dort zugelassen werden, wo die Auswirkungen auf das Landschaftsbild gering sind.
Landrat Jochen Glaeser (Breisgau-Hochschwarzwald) wies zudem auf die hohe Bedeutung hin, die das Landschaftserlebnis für den Tourismus habe. Inzwischen meldeten die Tourismusmanager anderer Region erhebliche Bedenken gegen Windrotoren an. Windkraftbefürworter befürchten dagegen, der Naturpark "verkomme" zur Tourismus-und Marketingförderung und verfehle damit seine eigentlichen Schutzziele.
Unmittelbare rechtliche Auswirkungen haben diese Grundsätze, denen eine lange strittige Diskussion innerhalb der Naturpark-Organisation vorausgegangen ist, zwar nicht. Da aber der Naturpark bei strittigen Standorten für Windrotoren als "Träger öffentlicher Belange" zu hören ist, fällt sein Votum bei juristischen Abwägungen ins Gewicht - zumal die Genehmigungsbehörden über die Landräte wiederum im Gesamtvorstand des Naturparks vertreten sind. In dieser Hinsicht dürften es Investoren mit Windkraftplänen künftig im Südschwarzwald noch schwerer haben, zum Erfolg zu kommen.
Wulf Rüskamp
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