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22.10.2003 - http://www.suedwest-aktiv.de/

Streit um Windräder nahe Freiburg - Baugenehmigung wieder aufgehoben

Die Baugenehmigung für die Windräder auf dem Schauinsland bei Freiburg ist nachträglich wieder aufgehoben worden. Nun droht ein jahrelanger Rechtsstreit.
LSW
FREIBURG - Die von der Stadt Freiburg erteilte Genehmigung für die inzwischen fertiggestellten Windräder auf dem Schauinsland ist rechtswidrig, da die Anlage das Landschaftsbild verunstalte, entschied gestern der südbadische Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg (CDU). Der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) sagte, die Betreiberfirma werde gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Freiburg Widerspruch einlegen.
Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage habe seine Entscheidung vorerst nicht, sagte von Ungern-Sternberg. Ein Stopp der Rotoren sei erst dann möglich, wenn alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen sind. Der Regierungspräsident folgte mit seiner Entscheidung der Ansicht von Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU). Dieser hatte sich Mitte Juli gegen die damals noch im Bau befindlichen Windräder ausgesprochen. Auch der Petitionsausschuss des Landtags votierte gegen die Anlage.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ist es das erste Mal, dass eine bereits erteilte Baugenehmigung für eine Windkraftanlage in Baden-Württemberg nachträglich wieder aufgehoben wird. Im Januar hatte das Regierungspräsidium zwar rechtliche Bedenken angemeldet, den Bau der Windräder aber zunächst gebilligt.
Nach jetziger Ansicht der Behörde verstoßen die beiden 133 Meter hohen Windräder gegen das Baugesetz, weil sie das Landschaftsbild in dem Naturschutzgebiet beeinträchtigten. "Das öffentliche Interesse an einem Schutz der besonderen Landschaft im Gebiet um den Schauinsland überwiegt die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Bauherrn am Fortbestand der Genehmigung", sagte von Ungern-Sternberg. Die beiden Windräder sind seit Anfang September in Betrieb und liefern seither Strom für rund 2000 Haushalte.
Im Freiburger Rathaus stieß die Entscheidung auf Kritik. "Die Haltung des Landes ist ausschließlich politisch begründet und soll die Linie des Ministerpräsidenten als erklärtem Windkraft-Gegner durchsetzen", sagte Oberbürgermeister Salomon. Die Stadt gehe weiterhin davon aus, dass die Windräder rechtmäßig seien. Windkraftanlagen seien im Bundesrecht privilegiert, das Verfahren daher nicht zu beanstanden. Auch auf die Belange des Landschaftsschutzes sei Rücksicht genommen worden.
23.09.2003
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