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08.02.2005 - Neue Zürcher Zeitung

Erfolg setzt Differenzierung voraus - Zur Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz

Von Hans Christoph Binswanger*
Auch beim zweiten Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Strommarktliberalisierung spielen die Begehren nach einer gezielten Förderung der «neuen erneuerbaren Energien» eine besondere, für die politische Akzeptanz des Geschäfts wichtige Rolle. Doch welche Energien sollen konkret gefördert werden? Der Autor des folgenden Artikels verweist auf klima- und umweltpolitische Kriterien.
Die Diskussion um die «erneuerbaren Energien» ist in der Schweiz neu in Bewegung gekommen. Dabei stehen neben der Wasserkraft die sogenannten «neuen erneuerbare Energien» wie die direkte Nutzung von Sonnenenergie in Form von Solarthermie und Photovoltaik, Windkraft, Verbrennung von Biomasse, insbesondere von Holz und Abfällen, sowie Geothermie im Vordergrund. Die letzteren zeichnen sich gegenüber der «alten» erneuerbaren Energie, der Wasserkraft, dadurch aus, dass sie zu teuer sind, um im Energiemarkt ohne spezifische, u. U. massive finanzielle Unterstützung bestehen zu können. Diese muss entweder vom Steuerzahler oder von den Energiekonsumenten bezahlt werden. Eine solche Unterstützung wird mit der Behauptung gerechtfertigt, dass sie aus ökologischen Gründen förderungswürdig sei.
Dies gilt aber keineswegs für alle neuen erneuerbaren Energien. Sie sind im Gegenteil oft mit schwerwiegenden Eingriffen in natürliche Ökosysteme und Kulturlandschaften verbunden. Bevor die Frage erörtert wird, welches die beste Förderungsmethode sei, müssen daher in Bezug auf jede einzelne erneuerbare Energie zwei Vorfragen gestellt und beantwortet werden, nämlich erstens die Frage nach der quantitativen und der qualitativen Eignung zur Erreichung der ökologische Ziele, derentwegen sie gefördert werden sollen, und zweitens die Frage nach den Nebenwirkungen, die sich aus den Eingriffen in die Natur bzw. die Umwelt ergeben können. Dabei ist in beiderlei Hinsicht die spezifische geographische Situation der Schweiz zu berücksichtigen.
Ökologische Ziele erreichen
Zur ersten Frage: Die neuen erneuerbaren Energien sollen vor allem zum Klimaschutz, d. h. zur Erfüllung der Verpflichtungen beitragen, die die Schweiz gemäss Kyoto-Protokoll zur Reduktion des CO2-Ausstosses eingegangen ist. Dies ist in der Schweiz in einem gewissen Ausmass möglich im Wärmebereich. Es trifft aber nicht zu im Bereich der Stromerzeugung, denn die Elektrizität wird in der Schweiz bereits zu praktisch 100 Prozent CO2-frei, vor allem durch Wasserkraft und Atomenergie, erzeugt. Die Förderung der neuen erneuerbaren Energien im Strombereich - es handelt sich heute vor allem um die Windenergie - kann daher keinen Beitrag zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen leisten. Demgegenüber ist eine Förderung von Solarthermie (Warmwasser, Heizung), Verbrennung von Holz und landwirtschaftlichen Abfällen sowie Siedlungsabfällen, wenn sie zur Erzeugung von Wärme dienen, zieladäquat.
Ein weiteres Ziel ist die Ressourcenschonung, vor allem die Substitution von Erdöl, um die knapper werdenden Vorräte nicht vorzeitig zu verbrauchen. Für die Stromerzeugung wird aber bei uns kein Erdöl eingesetzt, also kann es auch nicht substituiert werden. Im Wärmebereich spielt dagegen Erdöl eine grosse Rolle. Hier kann daher der Einsatz der neuen erneuerbaren Energien zur Einsparung von Erdöl einen wertvollen Beitrag leisten.
Mit der Förderung der neuen erneuerbaren Energien wird u. U. auch beabsichtigt, die Atomenergie zu ersetzen. Dafür ist aber gerade die Windenergie, die in erster Linie propagiert wird, völlig ungeeignet, denn der Wind weht, wann und wo er will. Die Windenergie fällt daher unregelmässig und unvorhersehbar an. Demgegenüber stellt die Atomenergie eine Bandenergie dar, die nicht beliebig heruntergefahren werden kann, wenn der Wind gerade weht, und wieder hinaufgefahren, wenn er sich legt. Windenergie würde daher in der Schweiz nur die leichter regulierbare Wasserkraft ersetzen, die ebenfalls eine erneuerbare Energie ist. Dies wäre im wörtlichen Sinne ein Schlag ins Wasser! Vielversprechender auf längere Sicht ist in dieser Hinsicht einzig die Geothermie, d. h. die Gewinnung von Energie aus dem Erdinnern. Sie kann als Bandenergie verwendet werden. Dabei geht es aber noch auf längere Frist nicht um eine laufende Finanzierung der Produktion, sondern um eine finanzielle Unterstützung von Pilotanlagen aus Mitteln, die für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden.
Nebenwirkungen auf die Umwelt
Zur zweiten Frage: Alle neuen erneuerbaren Energien sind direkt oder indirekt von der Sonneneinstrahlung abhängig, die naturgemäss, weil sie überall zur Entfaltung von Leben dient, mit geringer flächenspezifischer Intensität auf die Erdoberfläche auftrifft. Sowohl die direkte wie die indirekte Gewinnung von Energie aus der Sonneneinstrahlung ist daher mit einer grossen Beanspruchung von Land und Landschaft verbunden. Aus diesem Grund ist dieser Beanspruchung bei der Förderung der neuen erneuerbaren Energien spezielle Beachtung zu schenken. Sie muss so gering wie möglich gehalten werden! Es gilt daher, vor allem diejenigen Energien zu fördern, bei denen eine Doppelnutzung des Bodens möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall bei der Nutzung der direkten Sonneneinstrahlung für die Gewinnung von Wärme oder von Strom auf den Dächern der Häuser und anderen Siedlungsbauten, ferner bei der Nutzung von landwirtschaftlichen und Siedlungsabfällen, die ohnehin anfallen, und der Nutzung von Holz, das in einem nachhaltig gepflegten Wald geschlagen wird (der Wald hat viele Funktionen!). Umgekehrt ist bei denjenigen erneuerbaren Energien besondere Vorsicht geboten, wo eine solche Doppelnutzung nicht möglich ist, wie vor allem bei Nutzung der Windenergie, die nur auf der «grünen Wiese» gewonnen werden kann. Sie führt zu einer Verwandlung der Landschaft in eintönige Technoparks und damit zu einer grossflächigen Zerstörung der Landschaft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Schweiz Windtürme mindesten 100 bis 150 Meter hoch und zudem auf die Höhen des Jura und der Voralpen gestellt werden müssten, damit überhaupt etwas Energie erzeugt wird. Sie sind weithin sichtbar.
Bei Förderung differenzieren
Aus diesen Feststellungen ergibt sich die Notwendigkeit, bei einer Förderung zwischen den verschiedenen neuen erneuerbaren Energien zu differenzieren. Sie ist in der Schweiz vor allem sinnvoll im Wärmebereich, aber nicht im Strombereich. Die Finanzierung der erneuerbaren Energien darf daher nicht im Anhang zum Stromgesetz geregelt werden, denn damit wird die Förderung auf den Strombereich beschränkt. Sie muss vielmehr in einer separaten Änderung des Energiegesetzes erfolgen, die den ganzen Energiebereich erfasst.
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien inkl. Wasserkraft auf 22 Prozent zu erhöhen. Dieses Ziel hat die Schweiz mit einem Anteil der Wasserkraft von mehr als 60 Prozent bei weitem überschritten. Es besteht daher für die Schweiz auch keinerlei Anlass, den Anteil durch Förderung der neuen erneuerbaren Energien im Strombereich weiter zu erhöhen, nur um EU-kompatibel zu sein. Sie würde nur mit hohem finanziellem Aufwand Strom auf eine Weise erzeugen, für die sich die Schweiz aufgrund der natürlichen geographischen Gegebenheiten nicht eignet. Dies gilt insbesondere für die Erzeugung von Windenergie. Die Schweiz ist mit ihren Bergen ein Wasserland, aber sie ist, weil sie weit entfernt von den windreichen Meeresküsten liegt, kein Windland.
Im Strombereich muss eindeutig die finanzielle Unterstützung von Einsparungen, insbesondere die Förderung von Wärme-Kraft-Koppelung, der Nutzung der Umgebungswärme durch Wärmepumpen und der Erhöhung des Wirkungsgrads bei der Stromerzeugung und -anwendung im Rahmen einer Erhöhung der Gesamtenergieeffizienz im Vordergrund stehen. Diese muss Priorität erhalten, wenn die ökologischen Ziele wirklich erreicht werden sollen. Die Förderung der neuen erneuerbaren Energien kann nur eine ergänzende Funktion haben, und auch dies nur, wenn sie auf den ganzen Energiebereich ausgedehnt wird und eine sorgfältige Differenzierung vorgenommen wird.
* Hans Christoph Binswanger ist emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen.
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