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05.09.2005 - Kölnische Rundschau

Windräder sollen mehr Abstand halten

ALLEMAGNE - Die neue schwarz-gelbe Landesregierung bremst den weiteren Ausbau der Windanlagen in NRW. Neue Windräder sollen künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten haben . Nach langer Debatte einigte sich die Koalition auf einen neuen Windkrafterlass. Darin wird empfohlen, bei der Regionalplanung einen Mindestabstand von 1500 Metern vorzugeben. Das Kabinett will den dieser Zeitung vorliegenden Erlass heute vorstellen.
Die Koalition rät den Planungsträgern, sich bei der Festlegung der Abstände von Windrädern zu Wohnhäusern aus Gründen des Lärmschutzes auf der sicheren Seite zu bewegen. So ergibt sich für Windkraftanlagen ein typischer Abstand von 1500 Metern für ein Windfeld aus sieben Windkraftanlagen der Zwei-Megawatt-Klasse zu einem reinen Wohngebiet, heißt es. Generell kann der Bau von Windrädern verboten werden, wenn das Ortsbild verunstaltet und der städtebauliche Gesamteindruck erheblich gestört wird.
In dem Erlass der NRW-Regierung wird keine konkrete Höhenbegrenzung für Windräder festgelegt. Diese müssen städtebaulich begründet werden. Nur bei Anlagen bis zu 50 Metern Höhe ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Neue Windräder in Außenbereichen können untersagt werden, wenn Fremdenverkehr, Naturschutz oder Landschaftspflege betroffen sind. Dann können bestimmte Tabu-Zonen ausgewiesen werden.
CDU und FDP hatten zuvor erhebliche Bedenken gegen den Ausbau der Windkraftanlagen geäußert.
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