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01.11.2005 - WDR Nachrichten

Kraftlose Windräder

ALLEMAGNE - Seit dem 1. November gilt in NRW ein neuer Erlass für Windräder. Die darin enthaltenen Regelungen gelten juristisch zwar nur als Empfehlung, doch die Landesregierung hat auch eine Bundesratsinitiative gestartet. Die könnte das "Aus" für die Windenergie bedeuten.
Gegner: "Erlass schafft Unsicherheit"
Gegner des neuen Windkrafterlasses, beispielsweise bei den Grünen, sprechen von einer Mogelpackung. Ihre Kritik: Der Erlass schaffe bewusst Rechtsunsicherheit, um die alternative Windenergie einzudämmen. Er führe mit dem neuen Mindestabstand von 1.500 Metern etwa eine Reglung ein, die mit Blick auf den Lärmschutz wenig praxistauglich sei, wohl aber als Argument für politische und rechtliche Auseinandersetzungen dienen könne.Die schwarz-gelben Befürworter der Koalitionsfraktionen feiern dagegen mit dem Windkraft-Erlass die rasche Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen. Mit dem Ergebnis: man habe Landschaftsschutz, Bevölkerungsschutz und den Einsatz der Windenergie wieder in ein vernünftiges Verhältnis zueinander gebracht.
Der Bau von Anlagen wird erschwert
Tatsächlich erschwert der Erlass den Bau neuer Windräder, weil er die Gesetzeslage nicht wirklich verändert, ihr aber eine Reihe Erläuterungen hinzufügt, die folgendes vorsehen:
- die Möglichkeit eines 1.500 Meter Abstandes zu Wohngebieten, zumindest bei größeren Windparks.
- eine Prüfung der Umweltverträglichkeit oder Baugenehmigung für jede Anlage über 50 Meter Höhe.
- eine so genannte Rückbauverpflichtung, die bereits bei der Investition per Bankbürgschaft berücksichtigt werden soll.
- Wälder und Naturschutzgebiete wurden zu Tabu-Flächen erklärt
Bundesratsinitiative fordert Änderung des Baurechts
Windkraft: finanzielle Förderung gefährdet?
Außerdem hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergriffen, die auf eine Änderung des Bundesbaurechts zielt: Hier möchte NRW festgeschrieben wissen, dass Windkraftanlagen nur noch in Industriegebieten oder Windparks errichtet werden. Außerdem zielt eine zweite, jedoch noch nicht gestartete Bundesratsinitiative darauf, dass Bundesgesetz über die erneuerbaren Energien und die dort enthaltene finanzielle Förderung der Windenergie zu ändern.
Die im Erlass enthaltenen Bestimmungen haben empfehlenden Charakter. Dabei verändert der Erlass die geltende Rechtslage nicht generell, sondern erläutert sie nur. Daher treten Erlasse auch nicht wie Gesetze in Kraft. Sie werden wirksam mit der Veröffentlichung. Welche Auswirkungen der Winderlass des Landes vor dem Hintergrund bestehender Bundesgesetzte haben wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls dürften strittige Einzelfälle vor Gericht landen.
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