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13.02.2006 - Neue Zürcher Zeitung

300 grosse Windkraftanlagen in der Schweiz sind unsinnig

SCHWEIZ - Konflikte mit Landschaftsschutz und Bevölkerung sind programmiert
Eine Studie des Paul-Scherrer-Institutes zu alternativen erneuerbaren Energien schätzt das realisierbare Potenzial der Windkraft in der Schweiz bis 2035 auf rund 330 Grossanlagen ein. Damit würde eine grossflächige Landschaftsentwertung in Kauf genommen. Andere erneuerbare Energien würden das Mehrfache der Produktion auf umweltschonendere Art erzeugen, meint der Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL).
Die Windenergie erfährt derzeit in ganz Europa einen teilweise boomhaften Ausbau. Namentlich aufgrund der immer gigantischer werdenden Dimensionen der Anlagen (Höhen bis 180 m) und der Grösse der Windparks regt sich allerdings immer grösserer Widerstand in den betroffenen Regionen. Man fühlt sich angesichts der vehementen Dispute zwischen Gegnern und Verfechtern der Windkraft an den Handy-Antennen- Streit erinnert, nur dass die Dimension der Anlagen eine ganz andere ist.
Kein Windland
Die Erstellung von Grosswindkraftanlagen im europäischen Binnenland stösst an die Grenzen der Akzeptanz. Grosse Zurückhaltung in den Prognosen ist daher auch in der Schweiz angebracht. Leider ist das Gegenteil der Fall, und die Werbetrommel für die Windenergie wird kräftig gerührt. Dies, obwohl selbst die Betreiberin des bisher in der Schweiz einzigen Windparks auf dem Mont-Crosin (Juvent SA) in ihrer im Oktober 2005 erschienenen Broschüre «10 Jahre Juvent» festhält, dass die «Zugänglichkeit gut geeigneter Windstandorte und Landschaftsverträglichkeit (. . .) der Windenergienutzung in der Schweiz ihre Grenzen setzen». Im Weiteren gilt es einmal mehr zu betonen, dass die Schweiz aufgrund ihrer Topographie kein Windland ist. So beträgt der Wirkungsgrad der Anlagen auf dem Mont-Crosin rund 12 Prozent, während in Deutschland durchschnittliche Wirkungsgrade von 25 Prozent, in Meeresnähe aber noch deutlich höhere erzielt werden. Schliesslich wird die Rentabilitätsgrenze für die Windkraftnutzung bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von etwa ab 5,5 m/s angegeben. Solche Standorte sind allerdings in der Schweiz äusserst rar. - Das Konzept Windenergie Schweiz (2004) und die im Oktober 2005 veröffentlichte Studie des Paul- Scherrer-Institutes (PSI) über die Potenziale der neuen erneuerbaren Energien in der Schweiz zeigen auf, wie sehr man sich von Seiten des Bundesamtes für Energie (BfE) den Windkraftboom auch hierzulande herbeisehnt. So sollen bis ins Jahr 2010 gestützt auf das Konzept 5 bis 10 Standorte mit rund 60 Anlagen (à zirka 100 m Höhe) erstellt werden.
Das BfE erachtet zudem den Bau von 28 Windpark-Standorten mit 189 Anlagen bis ins Jahr 2025 generell als machbar. Bis ins Jahr 2035 sollten gemäss PSI-Studie gar etwa 48 Standorte mit je 7 Anlagen (insgesamt 336 Anlagen) in der Schweiz realisierbar sein. Die gleiche Studie schätzt das längerfristige Potenzial um nochmals rund 7-mal höher ein (4000 GWh, entsprechend über 2000 Grosswindkraftanlagen). Würden diese Prognosen auch nur zu einem Teil realisiert, verkämen die Jura-Kreten und viele Schweizer Alpengipfel zu Technoparks. Und das in einem bereits dicht besiedelten und mit Infrastrukturen jeglicher Art übersäten Land, das touristisch gesehen von seinen verbliebenen Kultur- und Naturlandschaften lebt. Die Frage ist, ob wir für die Windkraftnutzung ein solches Landschaftsopfer erbringen müssen, insbesondere unter Berücksichtigung der bescheidenen Ausbeute und besserer Alternativen.
Bessere Alternativen
Die erwähnte PSI-Studie zeigt auf, dass mit den übrigen neuen erneuerbaren Energiesystemen in der Schweiz bis ins Jahr 2035 eine deutlich höhere Energieausbeute erzielt werden könnte (5800 GWh für Kleinwasserkraft, 2000 bis 3000 GWh für Biomasse, 1000 bis 2000 GWh für die Geothermie, bis zu 2700 GWh für die Photovoltaik). In Bezug auf die Kosten pro KWh liegen insbesondere die Systeme Biomasse und Geothermie auf gleicher Höhe wie die Windkraft. Aus Umweltsicht bieten grundsätzlich die Energiesysteme Biomasse, Geothermie und Photovoltaik (dach- und gebäudeintegrierte Anlagen wie auf dem Stade de Suisse in Bern) deutlich grössere Vorteile als die Windkraftnutzung. Es wäre daher angezeigt, dass die Schweizer Energiepolitik eine differenzierte Förderung der erneuerbaren Energien vorsehen würde.
Im Entwurf zum neuen Energiegesetz, das nun vom Ständerat beraten wird, vermisst man eine Differenzierung der Förderung erneuerbarer Energien. So soll gemäss Nationalratsbeschluss grundsätzlich die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um 5400 GWh erhöht werden. Mit der Einspeisevergütung (Art. 7c Energiegesetz) wird zudem eine pauschale Förderung der Produktion aller erneuerbaren Energien vorgenommen. Mit dieser Förderung besteht aber wie erwähnt die Gefahr, dass der Bau von Windkraftanlagen an Orten provoziert wird, wo eine standörtliche Eignung nicht gegeben ist, zum Beispiel in kantonalen Landschaftsschutzgebieten, in wertvollen Erholungslandschaften oder in traditionellen Kulturlandschaften, wo es noch kaum bauliche Fremdkörper gibt.
So wird derzeit zum Beispiel in Entlebuch (Kanton Luzern) eine Windkraftanlage erstellt (drei wären gemäss Zonenplan möglich), obwohl der Standort in einem Schutzgebiet (Unesco-Biosphärenreservat) liegt und gemäss Konzept Windenergie Schweiz nicht zu den 28 bevorzugten Windstandorten zählt. Im Kanton Baselland sind 6 Standorte im neuen Richtplanentwurf vorgeschlagen worden, die ebenfalls nicht dem Konzept entsprechen. Wenn nun eine Einspeisevergütung unbesehen der landschaftlichen Voraussetzungen und der wirtschaftlichen Effizienz (sprich der ausreichenden Windsituation) gewährt wird, so läuft man Gefahr, dass das eigentliche Ziel, eine nachhaltige Energieproduktion fördern zu wollen, aus den Augen verloren und jede Anlage im Prinzip gleich behandelt wird.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz schlägt deshalb vor, dass die standörtliche Eignung explizit als Vorbehalt bei der Förderung der einzelnen Anlagen in das Gesetz aufgenommen wird. Dieser Vorbehalt bezieht sich nicht nur auf die Windenergie: Auch nicht gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen im freien Feld wie auf dem Mont-Soleil sollten vermieden werden (dies ist auch die Meinung der Solar-Agentur Schweiz). Ohne eine solche frühzeitige Differenzierung der Förderung würden unnötige Konflikte im konkreten Fall erzeugt und würde der grundsätzliche Vorteil der erneuerbaren Energien verspielt. Die vom BfE erstellten euphorischen Ausbauprognosen für die Windkraft sind zudem völlig unrealistisch.
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