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23.09.2006 - Basler Zeitung

Die Windenergie spaltet die Grünen

SCHWEIZ - Landschaftsschutz kontra Windkraftwerke ein unnötiger Konflikt?
Der Bund hat nicht die nötigen Kompetenzen, um einen Streit zwischen Landschaftsschützern und Windenergieindustrie zu schlichten oder zu entscheiden. Das Konzept Windenergie brachte keine Lösung.
Die Windenergie hat in der Schweiz ein positives Image. Die weissen Säulen mit ihren Windrädern sind heutzutage noch so selten, dass sie als Attraktion begrüsst werden.
Das könnte sich bald ändern, wenn es nach den Plänen des Bundesamtes für Energie und des Windenergieverbandes Suisse Eole geht. Im Konzept Windenergie Schweiz ist die Rede von dreissig vorrangigen Standorten, die meisten davon auf den Jurahöhen der Westschweiz. Zu den frühesten Warnern gehört der emeritierte St. Galler Professor Hans Ulrich Binswanger, überzeugter Verfechter einer ökologischen Wirtschaftstheorie. In einem Artikel in der NZZ von 2002 stellte er den geringfügigen Beitrag der Windkraft zur Gesamtenergieproduktion in Verhältnis zum ästhetischen Schaden, den sie in der Landschaft anrichten, wenn sie einmal in grösserer Zahl aufgestellt werden. «Die Schweiz ist ein Wasserland und kein Windland», fasste Binswanger seine Meinung zusammen.
GENÜGEND WIND
Kritiker und Windkraftbefürworter waren sich wenigstens darin einig, dass ein allfälliger Ausbau der Windenergie nicht im Wildwuchsverfahren ablaufen sollte. Man setzte sich zusammen und entwarf das 2004 veröffentlichte Konzept Windenergie Schweiz. Der Frieden war aber nicht von langer Dauer.
Es resultierten zwölf prioritäre Standorte und sechzehn, die bereits von Kantonen oder Gemeinden für Windkraftwerke ins Auge gefasst wurden. Bernard Gutknecht von Suisse Eole betont, dass es um Windparks gehe, also um Anlagen mit mindestens drei Windrädern. Die Standortwahl hängt davon ab, ob im Durchschnitt genügend Wind weht (4,5 m pro Sekunde) und ob die Zufahrtswege gross genug sind, um die Bauelemente für die bis zu hundert Meter hohen Anlagen heranzutransportieren.
Wie der Grafik auf dieser Seite zu entnehmen ist, trifft dies vor allem für die Jurahöhen zu. Die Standorte in den Freiburger Alpen und am Gotthard sind die Ausnahme.
Es ist zugegebenermassen nicht einfach, in der kleinräumigen Schweiz Standorte für optisch dominante Anlagen dieser Art zu finden. Das Konzept listet eine ganze Reihe von Fällen auf, die davon ausgeschlossen sind: sämtliche Gebiete, die unter nationalem Schutz stehen oder in einem Bundesinventar aufgelistet sind, die Unesco-Welterbe-gebiete, Vogelschutzgebiete gemäss internationaler Konvention, sodann grundsätzlich Waldgebiete, Siedlungsgebiete. In «Schutzgebieten» würden keine Windparks errichtet, meldete seinerzeit das Bundesamt für Energie. Dabei wurde allerdings ein Detail übersehen: Es gibt auch kantonale Schutzgebiete, wie der Fall Crêt-Meuron belegt.
«MISCHMASCH»
Die Konfliktlinie war aber schon vor den betreffenden Gerichtsterminen klar. Die Stiftung Landschaftsschutz (SL) ist zwar im Konzeptbericht als Mitglied der Begleitgruppe noch aufgeführt, sie distanzierte sich aber schon in der Schlussphase. Es sei letztlich doch ein Mischmasch entstanden, indem man sich nicht auf die vorrangigen nationalen Projekte konzentriert habe, sondern die Einzelprojekte der Kantone auch noch aufgenommen habe, kritisiert SL-Geschäftsführer Raimund Rodewald. Eine wirkliche Konfliktlösung habe nicht stattgefunden. Er stuft seinen Widerstand ab: «Eigentlich gehören Windparks überhaupt nicht in eine Kulturlandschaft.» Mit einem Ausbau der bestehenden Anlage auf dem Mont Crosin kann er sich abfinden, und er schliesst auch ein Konzept mit maximal fünf Standorten nicht aus.
Alles andere ist laut Rodewald aber «Wildwuchs», wie ihn der Kanton Neuenburg mit seinem Schutz der Jurakreten in den sechziger Jahren gerade verhindern wollte. Die SL setzt sich in diesem Sinne für einen Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen auf den Jurahöhen ein: Prominentes Beispiel ist der dominante und hässliche Sendeturm auf dem Chasseral.
«UNNÖTIGER KONFLIKT»
Bei Suisse Eole kann man mit den Bedenken der Landschaftsschützer wenig anfangen. Da werde ein verstaubtes Landschaftsbild gepflegt und ein unnötiger Konflikt mit der «umweltschonendsten Form der Energiegewinnung» provoziert, heisst es in einer Mitteilung. Weil Rodewald an die vorgesehene Einspeisevergütung für Windstrom Bedingungen geknüpft hatte, wurde ihm sogar vorgeworfen, er sei ein Bündnis mit dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse eingegangen. So weit dürfte es nicht kommen, aber in der Tat spaltet die Windenergiefrage die grüne Bewegung. Der links-grüne Flügel steht der Alternativenergie positiv gegenüber, während auf der andern Seite Landschaftsschutz und Heimatschutz für ihre Position kaum Unterstützung bei den andern Umweltverbänden finden. Für den Bau von Windkraftanlagen bedürfe es einer sorgfältigen Interessenabwägung, heisst es bei Pro Natura. Deren Neuenburger Sektion hat sich aber an der Einsprache gegen das Projekt Crêt-Meuron nicht beteiligt.
Bund machtlos. Der Bund kann im Konflikt zwischen Landschaftsschutz und Windenergie keine räumlichen Anweisungen geben. «Ob und wo Windkraftanlagen zu realisieren sind, ist letztlich ein politischer Entscheid, den der Bund mangels Kompetenz nicht treffen kann.» So formuliert es Heinz Meier vom Bundesamt für Raumentwicklung. Das Bundesamt für Umwelt hat bei der Erarbeitung des Konzeptes Windenergie ebenfalls mitgewirkt, ist aber bei kantonalen Schutzgebieten nicht zuständig. Windparks fallen auch nicht unter die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zum Bauen ausserhalb von Bauzonen (Art. 24), wenn die Kantone dafür Spezialzonen ausscheiden wie das am Crêt-Meuron der Fall ist.
Westwärts. Die im «Konzept Windenergie Schweiz» bevorzugten Standorte für Windparks liegen vor allem auf den Jurahöhen.
0,2 Prozent der Stromproduktion Alternativenergie .
Im Rahmen des Programmes Energie Schweiz sollen bis zum Jahr 2010 zusätzlich 500 Gigawatt (GWh) Strom aus erneuer- baren Energien produziert werden. (Gigawatt bedeutet eine Milliarde Watt.) Dies entspricht einem Prozent des schweizerischen Stromkonsums im Jahr 2000. Davon sollen 50 bis 100 GWh aus Windkraftanlagen stammen, also noch 0,2 Prozent. So ist es dem «Konzept Windenergie Schweiz» zu entnehmen. Gemäss dem Entwurf zum Stromversorgungsgesetz sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, Strom aus alternativer Erzeugung (Wind, Sonne etc.) zu kostendeckenden Preisen zu übernehmen. Der Ständerat wird sich mit dem Gesetz in der dritten Woche der Flims-Session befassen.
christof wamister
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