DEUTSCHLAND - Verwaltungsgericht lehnt 172,5 Meter hohe Anlage aus Gründen des Landschaftsschutzes ab Tirschenreuth. (bz) Dem "Monster-Rad" den Wind aus den Flügeln genommen hat jetzt das Verwaltungsgericht Regensburg. Mit 172,5 Meter höher als der Kölner Dom sollte die Anlage nahe Griesbach errichtet werden. Das lehnen die Richter mit Verweis auf den Landschaftsschutz aber ab.
Das Verfahren geht auf einen Antrag des mittelfränkischen Unternehmers Ulli Scheuenstuhl aus Weihenzell zurück. Der hatte einen Sturm der Entrüstung losgetreten, als er Anfang 2004 mit seinen Planungen in die Markt- und Stadtratsgremien von Mähring und Bärnau ging. Hunderte von Unterschriften wurden gegen die "Sargnägel" gesammelt. Da taten sich dann auch die politischen Entscheidungsträger in den beiden Kommunen leicht, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.
Von der "Zerstörung einer homogenen, über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft" war da in Mähring die Rede. Auf 761 Meter Höhe hätte das Windrad alles überragt. "Das wäre bei klarer Sicht von Prag bis Bayreuth zu sehen", hatte Bürgermeister Josef Schmidkonz seine Anlehnung begründet.
Grüne Lunge erhalten
Die Bärnauer Stadtväter wetterten in einer zwölfseitigen Stellungnahme gegen die Verschandelung "einer grandiosen, weitläufigen Landschaft". Mit einer klaren Absage wollten die Knopfstädter auch ein Signal setzen: "Wir wollen unsere grüne Lunge erhalten und nicht durch fremde Investoren missbraucht werden", hatte 2. Bürgermeister Alfred Wolf argumentiert.
Auch die Immissionsschutzbehörde am Landratsamt hatte mit Gründen des Landschaftsschutzes den Antrag abgelehnt. Dagegen war der Betreiber vor das Verwaltungsgericht Regensburg gezogen, das aber der Argumentation der Tirschenreuther folgte. Zuvor hatten sich die Regensburger vor Ort selbst ein Bild gemacht.
"Ausgesprochen detailliert", so Regierungsrat Jens Johannsen, wird in der Urteilsbegründung auf den Landschaftsschutz eingegangen, werden naturnahe Bewirtschaftung, unbelastete Gegend, fehlende Industriebauten, nur kleinere Siedlungswerke und fehlende Strommasten gewürdigt.
Rückschlüsse auf weitere anstehende Verfahren will der Leiter der Immissionschutzbehörde aber nicht zulassen. "Wir müssen jeden Antrag als Einzelfall sehen und individuell und neutral beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Errichtung gegeben sind oder nicht."
Zehn Anfragen
Von vier laufenden Antragsverfahren weiß der Jurist aktuell, dazu kommen noch zehn Anfragen. Etwa die Firma Aufwind, die, ebenfalls in der Gemeinde Mähring, einen Windpark mit 150 Meter hohen Windmühlen zwischen Redenbach und Ebersberg bauen will. Oder der geplante "Bürgerwindpark" auf dem Schafferberg zwischen Ellenfeld und Ahornberg im Bereich Bärnau. Außerdem soll eine der beiden bereits stehenden Strommühlen bei Ellenfeld aufgerüstet werden. Pläne gibt es auch für eine Anlage nahe Wildenau.