|
20.05.2008 - sda

Windparks im Solothurner Jura

Im KANTON SOLOTHURN gibt es auf den Jurahöhen windexponierte Standorte, die sich für die Nutzung der Windenergie eignen würden. Eine Studie zum Windenergiepotenzial schlägt vor, Windparks in fünf Gebieten zusammenzufassen.
Als geeignete Gebiete genannt werden in der Studie Grenchenberg, Scheltenpass, Passwang und Schwängimatt. Alle andern untersuchten Gebiete sollen von technischen Eingriffen der Windenergienutzung freigehalten werden, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Die Errichtung von Windenergieanlagen im Solothurner Jura sei prüfenswert, heisst es in der Windenergienutzungsstudie. Die Gewinnung von Strom aus Windenergieparks könnten im Kanton in Zukunft einen Beitrag zur Stromversorgung leisten.
15 bis 20 Anlagen
Eine einzige grosse Windenergieanlage könne den Jahresbedarf von rund 2000 Personen decken. Um 10 Prozent der Solothurner Haushalte mit Windstrom versorgen zu können, würden etwa 15 bis 20 Anlagen mit einer Leistung von 2 Megawatt benötigt.
Windkraftanlagen dieser Grössenordnung seien jedoch gut sichtbar und veränderten das Landschaftsbild, hält die Staatskanzlei fest. Die besten Standorte lägen auf den von weither einsehbaren Kreten des Juras.
Auch die Auswirkungen der notwendigen Erschliessungs- und Installationsflächen auf Natur und Landschaft dürften nicht unterschätzt werden. «Im Berich Naturschutz ergeben sich mögliche Konfliktpunkte insbesondere mit dem Vorgelschutz und dem Schutz artenreicher Sömmerungsweiden», heisst es in der Mitteilung.
Landschaftsschützer sind skeptisch
Die Windenergienutzungsstudie soll Entscheidungsgrundlagen für die Anpassung des kantonalen Richtplans zur Nutzung der Windenergie liefern. Das Verfahren dazu soll laut der Staatskanzlei nach öffentlichen Diskussionen mit der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten im August eingeleitet werden.
Umweltorganisationen reagierten unterschiedlich auf die Windenergiepotenzialstudie. Bei Pro Natura stösst die Förderung von Windenergie im Kanton Solothurn grundsätzlich auf Zustimmung - allerdings nicht zu jedem Preis.
Bei der Beurteilung von Standorten müssten auf jeden Fall Natur- und landschaftsschützerische Kriterien einbezogen und bei der Interessenabwägung gebührend berücksichtig werden. Dazu gehörten etwa Schutzgebiete, Vorranggebiete, Bundesinventare oder Vogelzugrouten.
Zu wenig Potenzial
Für die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) reicht das Potenzial der aus Windkraft produzierten und nutzbaren Elektrizität nicht aus, um die Schäden an der Landschaft zu rechtfertigen. Die Landschaftsverträglichkeit einer Windkraftanlage müsse für jeden Standort in einer Studie abgeklärt werden.
Im interkantonalen Vergleich hebe sich der Jurabogen für die Windenergienutzung nicht ab. Das habe auch des Konzept Windenergie Schweiz des Bundesamtes für Energie (BFE) aus dem Jahre 2004 gezeigt, das in diesem Gebiet keinen prioritäten Standort bezeichne.
|