SCHWEIZ - Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) als Anreiz zur politisch gewollten Förderung erneuerbarer Energien verleiht Windkraft-Projekten Schub. Gleichzeitig wächst die landschaftsschützerisch motivierte Opposition dagegen.
Paul Schneeberger
Die über dem Schwarzsee gelegene Krete des Freiburger Schwybergs ist nicht nur Teil des südlichen Horizonts für das westliche Mittelland. Die Anhöhe ist auch Kristallisationspunkt einstiger und möglicher künftiger menschlicher Eingriffe ins Landschaftsbild. Zum einen steht der Schwyberg für die mangelhafte wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Seilbahn-Booms zwischen den 1950er und den 1970er Jahren, und zum anderen ist er Ort der Auseinandersetzung um einen Park mit neun je 100 Meter hohen Windkraftanlagen, die hier ab 2012 jährlich 35 Gigawattstunden Strom produzieren sollen. Dies entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von 9000 Haushalten.
Kontroverse Einschätzungen
1999 hatte der Sturm «Lothar» das Restaurant auf dem Schwyberg hinweggefegt und damit der Sesselbahn und den beiden Skiliften endgültig die wirtschaftliche Grundlage entzogen; 2002 deponierte die Gesellschaft die Bilanz, und im vergangenen Jahr wurden die Anlagen demontiert. Lediglich die Talstation und eine Übersichtskarte mit Bahnen und Skipisten erinnern noch an die touristische Infrastruktur. Insofern trafen sich ökonomische Realitäten und das Bestreben der Naturschützer von Mountain Wilderness; sie hatten sich gegen die temporäre Absicht gestellt, den Bahnanlagen ein zweites Leben einzuhauchen. Indessen ist am Schwyberg nicht Ruhe eingekehrt, und die Devise «Zurück zur alpwirtschaftlichen Nutzung» könnte nur temporär sein.
Nachdem der Bund aufgrund der Freiburger Richtplanung die Krete 2004 in seinem Konzept zur Windenergie in der Schweiz als möglichen geeigneten Standort genannt habe, hätten sich interessierte Betreiber aus dem In- und Ausland gemeldet, erinnert sich Otto Lötscher, Ammann der Gemeinde Plaffeien, auf deren Boden der Windpark hälftig zu stehen käme. Das derzeitige Projekt wird von einer Gesellschaft getragen, die zu 90 Prozent einer Tochter der freiburgisch-neuenburgischen E-Groupe gehört und zu je 5 Prozent den beiden betroffenen Gemeinden. Investitionen in das Projekt tätigen die Gemeinden nicht; durch ihre Anteile würden sie aber an allfälligen Gewinnen beteiligt, erhielten mithin also eine Art Windzins. Ammann Lötscher hält das Projekt für vertretbar, zumal es sich um eine Konzentration von neun Windrädern handle und nur eine der Kreten rund um den Schwarzsee betroffen sei. Die Einschätzungen des Vorhabens in der Region und darüber hinaus sind kontrovers.
Der Deutschfreiburger Heimatkundeverein, der sich unter anderem die Erhaltung von Umwelt und Landschaft auf die Fahne geschrieben hat, beurteilt das Projekt als angemessen und spricht ihm «durch die direkt nachvollziehbare Stromproduktion in der Region» gar eine mögliche identitätsstiftende Wirkung zu. Vorbehalte äussert er gegenüber der geplanten Erschliessungsstrasse, die keinesfalls für den motorisierten Verkehr geöffnet werden dürfe.
Anders sehen das der 2009 gegründete Verein «Rettet den Schwyberg», die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), Hoteliers aus der Region und weitere Natur- und Tierschutzorganisationen. Sie haben gegen die kantonale Bewilligung des Projekts Einsprachen erhoben, die noch hängig sind. Die SL nennt unter anderem schwerwiegende Mängel bei der für solche Anlagen vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung weder die Landschaftsverträglichkeit noch die Auswirkungen auf den Vogelzug seien berücksichtigt worden. Letztere klärt die Vogelwarte Sempach mittlerweile im Sinne eines grundlegenden Pilotprojektes ab; sämtliche Daten inklusive Risikoabschätzung sollen im Oktober vorliegen. Für SL-Geschäftsleiter Raimund Rodewald sprechen auch konzeptionelle Gründe gegen das Vorhaben auf dem Voralpen-Höhenzug. Grundsätzlich sollten Windräder stärker punktuell konzentriert werden, als dies hier vorgesehen ist; zudem seien die Fernwirkung der weithin sichtbaren Säulen und damit ihr Einfluss auf das Landschaftsbild zu wenig in Betracht gezogen worden. Als problematisch erachtet Rodewald auch die verhältnismässige Nähe zu anderen Windkraft-Projekten sowie zur Kantonsgrenze. Hier ortet er, der für landschaftsverträgliche Konzentrationen von Windkraftanlagen eintritt, ein grundlegendes Problem.
Die Kantone arbeiteten diesbezüglich zu wenig zusammen, ja sie stimmten ihre unterschiedlichen Planungen zu wenig aufeinander ab. Rodewald sieht deshalb den Bund in der Pflicht, stärker regulierend einzugreifen, etwa, indem er über die Richtplanung eine grenzüberschreitende Abstimmung der Windkraft-Planung einfordert. Dieser beschränkt sich vorläufig primär auf Empfehlungen zu innerkantonalen Planungsinstrumenten und Standortwahl.
Planung über Grenzen hinweg
Auf ein Grundproblem bei der Abwägung der Interessen zwischen der Produktion erneuerbarer Energien und ihrer landschaftsverändernden Wirkung weist Hans Weiss hin, der Doyen des schweizerischen Landschaftsschutzes: Der Wert einer ressourcenschonenden Stromproduktion lasse sich in Zahlen fassen, jener eines Landschaftsbildes jedoch nicht. Dadurch habe Letzteres in der Abwägung per se einen Nachteil, der durch die politisch geschaffene finanzielle Begünstigung ökologisch nachhaltiger Stromproduktion noch verstärkt werde. Ändern würde sich das erst, wenn es gelänge, den Wert eines Landschaftsbildes zu quantifizieren.
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Leitlinien für kleine Wasserkraftwerke
P. S. ⋅ Die finanziellen Anreize für die Produktion erneuerbarer Energien haben nicht nur Windkraft-Projekte beflügelt, sondern auch solche für kleine Wasserkraftwerke. Streitpunkt hier sind punktuelle Verbauungen von Gewässern. Um den Boom landesweit ist die Rede von 500 Projekten in geordnete Bahnen zu lenken, haben einzelne Kantone begonnen, entsprechende Konzepte zu formulieren. Der Kanton Uri erarbeitet ein umfassendes Konzept für Schutz und Nutzung, das Wind- und Solarenergie sowie Wasserkraft umfasst. Der Kanton Bern hat einen Raster zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von kleinen Wasserkraftwerken entwickelt, anhand dessen er über die Realisierung bzw. die Prioritäten unter den vorliegenden Projekten entscheidet.
Im Kanton Luzern ist die Vernehmlassung zu einem Planungsbericht abgeschlossen, in dem unter anderem die Eignung der verschiedenen Gewässer definiert wird; darunter finden sich auch Tabuzonen. Im Herbst soll die Regierung über das Papier befinden, und nächstes Jahr wird der Kantonsrat Stellung nehmen können. Dabei handelt es sich nicht um eine rechtliche, sondern um eine politische Leitlinie. Erste öffentliche Reaktionen zu dem Papier zeigen, wie kontrovers das Thema ist. Unter anderem werden Abgeltungen für Potenziale gefordert, die nicht genutzt